Eine gewerbliche Schlachtung darf nur in einer EU-zugelassenen Schlachtstätte stattfinden (Ausnahmen: weniger als 10.000 eigen produziertes Geflügel bzw. Kleintiere, siehe auch „Schlachten“)
Die EU-Zulassung eines Verarbeitungsbetriebes hingegen ist nciht für alle notwendig. Ausnahmen…..(siehe „Verarbeiten“)
Ordner Eigenkontrollen ………