Im Gegensatz zur Schlachtung ist für die Verarbeitung nicht immer eine EU-Zulassung notwendig. Es gibt Ausnahmen für Kleinerzeuger und Direktvermarkter. Diese Ausnahmen regelt die nationale Tier-Lebensmittelhygieneverordnung in Paragraph XX.
Kurz gefasst:
Rechtsgrundlagen
Die EU-Hygieneverordnung für tierische Lebensmittel 853/2004 sowie die nationale Verordnung – Tierische Lebensmittelhygieneverordnung (Tier-LMHV) – geben Auskunft über die Anforderungen an die Hygiene.
Warmfleischverarbeitung
Ein vlhf-Merkblatt beschreibt die Prozesse der Warmfleischverarbeitung
Bio-Zertifizierung
Ein Merkblatt der ABCERT gibt Auskunft über die Anforderungen an Metzgereien für die Bio-Zertifzierung