Eine der wesentlichen Vorschriften für die Vermarktung der Erzeugnisse ist die Lebensmittelinformationsverordnung LMIV – sie regelt die Kennzeichnung der Produkte und gilt seit Dezember 2014.
Wichtig sind:
- Bezeichnung des Lebensmittels
- Zutatenverzeichnung
- Kennzeichnung der Allergene
- Mengenangaben der Zutaten
- Gewicht und Nettofüllmenge
- Mindesthaltsbarkeits- und Verbrauchsdatum
- Ursprungsland und Herkunftskennzeichnung von Fleisch
- Anschrift des Lebensmittelunternehmers
- Schriftgröße mindestens 1,2 mm
Merkblatt für Kennzeichnung
In Zusammenarbeit mit der Vereinigung Hessischer Direktvermarkter VHD haben wir ein Merkblatt für die Lebensmittelkennzeichnung erstellt.
Rechtsvorschriften
Lebensmittelinformationsverordnung – LMIV (EU) 1169/2011
Nationale Durchführungsverordnung – LMIDV
Herkunftskennzeichnung Fleisch
Kennzeichnung von Geflügelfleisch und die nationale Verordnung über Vermarktungsnormen von Geflügel