Am 9. September 2021 hat die Europäische Kommission eine rechtliche Grundlage für das künftig mögliche Schlachten im Haltungsbetrieb erlassen. Neu eingefügt wurde das Kapitel VIa in den Anhang III Abschnitt Via die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 über Hygiene tierischer Lebensmittel.
Mit dieser Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs wird erstmalig unionsrechtlich die Schlachtung im Herkunftsbetrieb von Rindern, Schweinen und Pferden unter Nutzung einer mobilen Schlachteinheit geregelt.
Diese Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht. Das Gremium der obersten Veterinäre der Bundesländer, die „Arbeitsgemeinschaft Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft“, kurz AFFL, hat daher am 11/12. Mai 2021 einen Beschluss gefasst unter welchen konkreten Bedingungen künftig die Schlachtung im Herkunftsbetrieb in Deutschland auf dieser Rechtsgrundlage möglich sein sollte.
Auf Ebene der einzelnen Bundesländer sind darüber hinaus länderspezifische Erlasse nötig, die u.a. auch die behördlichen Zuständigkeiten und Antragsformulare regeln. Hessen hat bereits im Mai 2021 einen entsprechenden Erlass mit Antragsformularen und einer Mustergenehmigung herausgegeben.
Viele Bundesländer haben noch nicht mit eigenen Erlassen auf diese Neuregelung reagiert und erwartungsgemäß wird es vermutlich Abweichungen vom o.a. AFFL-Beschluss auf Länderebene geben. Wir danken dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), uns diesen Erlass zur Verfügung gestellt zu haben
Genaue Informationen erhalten Sie in unserem vlhf-Infoblatt Spezial
Nachfolgend gibt es einige Entwürfe für Vereinbarungen und Genehmigungen wie sie aktuell für Hessen erarbeitet wurden:
(1) Informationen für Landwirte allgemein
(2) Entwurf eines Antrages auf Genehmigung mobile Schlachtung
(4) Muster für eine Genehmigung der Schlachtung im Herkunftsbetrieb
(5) Entwurf eines Begleitpapiers für die Dokumentation des Entblutezeitpunkts
(6) Entwurf auf Antrag auf Eignungsprüfung einer mobilen Schlachteinheit