Im Mai 2024 hat die EU Kommission die Delegierte Akte zur „Schlachtung im Haltungsbetrieb“ von 2021 geändert:
Jetzt dürfen auch bis zu 6 Schafe oder Ziegen im Haltungsbetrieb betäubt und getötet werden.
Genauere Informationen zur Rechtsgrundlage inden finden Sie hier.
Eine Informationsblatt für Landwirte vom Hess. Landwirtschaftsministerium
Informationen zu Antragsformularen und technischen Anforderungen