Der Bundesrat hat im Juni 2020.den Antrag von Bayern angenommen und eine Empfehlung ausgesprochen zur Erweiterung der Weidetötung. Der vlhf hat eine Stellungnahme dazu erarbeitet und veröffentlicht. Die Stellungnahme der ISS-Innovative Schlachtsysteme finden Sie hier. Hier gibt es den Link zur Antwort der Bundesregierung
Autor: Admin2023
Unterlagen für die Beantragung der EU-Zulassung
Der Verband hat Unterlagen erarbeitet für die Beantragung der EU-Zulassung der Schlacht- und Zerlegestätte auf landwirtschaftlichen Betrieben und die dazu geforderten Eigenkontrollen. In dem Ordner sind alle für die EU-Zulassung eines handwerklichen Schlacht- und Zerlegebetriebes notwendigen Antragsformulare, Dokumentationsvorschriften und Unterlagen zur Eigenkontrolle systematisch eingeordnet. . Eine Ergänzung erfolgte 2019, um die Vorschriften der neuen EU-Tierschutz-Schlachtverordnung…
Pressemitteilung Projekt Extrawurst
2019_Januar: Pressemitteilung zu ersten erfolgreichen Probeschlachtungen im Projekt „Extrawurst„
Hofnahes Schlachten – Veranstaltung mit DVS im September 2020
Am 7. und 8. September 2020 fand in Zusammenarbeit mit der Deutschen Vernetzungsstelle ländlicher Raum DVS, Bonn ein Seminar zu „Kurzen Wertschöpfungsketten und hofnaher Schlachtung“ statt. Corona-bedingt haben wir am 7. September eine Exkursion angeboten zum Metzehof der Familie Brauner im Wetteraukreis, Südhessen. Familie Brauner praktiziert Weideschlachtung und hat für die Vermarktung ein eigenes kleines…
EIP-Projekt: Der Schlachter kommt zum Rind
Das Europäische Innovationspartnerschaftsprogramm „Innovative Schlachtsysteme“ wurde 2017 genehmigt und hatte eine Laufzeit bis September 2019. Unser Ziel war es, eine Regelschlachtung für nicht ganzjährig im Freien gehaltene Rinder zu ermöglichen. Wir haben dazu nicht nur die technischen Voraussetzungen geschaffen (Schlachthänger, Fixiereinheit) sondern auch eine Leitlinie entwickelt, die bundesweit Genehmigungen dieses Verfahrens erleichtern sollte. Zum Projekt…
Leitlinien für die teilmobile Schlachtung von Rindern.
Das Schlachten von Rindern unter Verwendung einer EU-zugelassenen mobilen Schlachteinheit ist ein neues Verfahren. Diese Leitlinie richtet sich an die das Verfahren anwendenden Lebensmittelunternehmer und kann den Vollzugsbehörden als Bewertung dienen. Eine Möglichkeit Lebendtiertransporte von Rindern zu vermeiden ist, dass das Schlachten räumlich und zeitlich entflochten wird. Dazu kommt das Schlachtunternehmen auf den landwirtschaftlichen Betrieb…
Neuer Infobrief Dezember 2018
Mit unserem neuen Infobrief möchten wir Sie u.a. informieren über: – Verbandsaktivitäten – Das neue Verpackungsgesetz – Regionale Fleischvermarung Den Infobrief erhalten Sie im Mitgliederbereich
Neue Anforderungen an Betäubungszangen seit 2019
Durch die 2013 in Kraft getretene EU-Tierschutzschlachtverordnung 1099/2009 ergeben sich – ab 1.1. 2019 – verbindliche neue Anforderungen an die technische Ausstattung der Elektrobetäubungszangen. Nach Anlage II, Absatz 4.1. der VO 1099/2009 sind „Elektrobetäubungsgeräte mit einer Vorrichtung auszustatten, die für jedes Tier, das betäubt wird, Daten zu den elektrischen Schlüsselparametern anzeigt und aufzeichnet. Infoblatt
Einraum-Schlachtereien wieder zugelassen
Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 30. November 2015 dürfen ab sofort handwerklich strukturierte Schlachtbetriebe wieder Fleisch im Schlachtraum zerlegen und verarbeiten. Im Zuge der Anpassung des Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechts wird das nationale Verbot, Fleisch in Schlachträumen zu zerlegen und zu verarbeiten, für kleine und mittlere Betriebe aufgehoben. Dazu…
Wegfall BSE-Testpflicht bei gesund geschlachteten Rindern.
Die Verordnung zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung und zur Aufhebung der BSE-Untersuchungsverordnung vom 21. April 2015 wurde gestern verkündet (Bundesgesetzblatt Nr. 16, Seite 615). Damit entfällt ab dem heutigen Tag (28.4.2015) die BSE-Testpflicht bei gesund geschlachteten Rindern. Die Untersuchungspflicht bei verendeten und aus besonderem Anlaß geschlachteten Rindern mit einem Alter von über 48 Monaten wird beibehalten.